Kindervorsorgeuntersuchung

Durch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen lassen sich viele Krankheiten und Entwicklungsstörungen bereits frühzeitig erkennen. In Deutschland sind dazu die in der unten stehenden Tabelle aufgelisteten Untersuchungen vorgesehen. Alle Termine und die Ergebnisse der Untersuchungen werden in das gelbe Vorsorgeheft eingetragen. Dieses Heft erhält jede Mutter nach der Geburt ihres Kindes. Alle Kosten dieser Vorsorgeuntersuchungen werden von den Krankenkassen übernommen.

Die Zeiträume für die Kindervorsorgeuntersuchungen werden in den „Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres“ (auch „Kinder-Richtlinien“ genannt) festgehalten.

Untersuchungs-
stufe
Zeitraum Toleranzgrenze
U1 unmittelbar nach der Geburt
U2 3. – 10. Lebenstag 3. – 14. Lebenstag
U3 4. – 5. Lebenswoche 3. – 8. Lebenswoche
U4 3. – 4. Lebensmonat 2. – 4 1⁄2. Lebensmonat
U5 6. – 7. Lebensmonat 5. – 8. Lebensmonat
U6 10. – 12. Lebensmonat 9. – 14. Lebensmonat
U7 21. – 24. Lebensmonat 20. – 27. Lebensmonat
U7a 34. – 36. Lebensmonat 33. – 38. Lebensmonat
U8 46. – 48. Lebensmonat 43. – 50. Lebensmonat
U9 60. – 64. Lebensmonat 58. – 66. Lebensmonat

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