Kinder sind unsere Zukunft ... Denkste!

Kinder sind unsere Zukunft – Denkste!

So nicht, dachten sich einige (wohl kinderlose) Anwohner in der Nähe der Freizeitanlage Schleifmühle in Bitburg. Und klagten vor dem Verwaltungsgericht in Trier. Stein des Anstoßes und Inhalt der Klage ist der Geräuschpegel der von dem Spielplatz ausgeht. Die klagenden Anwohner vertreten den Standpunkt, dass es sich bei der Freizeitanlage für Kinder nicht um einen normalen Spielplatz handelt sondern eher um einen Abenteuerspielplatz und somit unter die Freizeitlärm-Richtlinie fällt. Durch einen Gutachter ließ man dann feststellen, dass der Grenzwert von 50 Dezibel (Lautstärke einer normalen Unterhaltung) um sechs bis neun Dezibel überschritten wird.

Nun ist das Urteil gefallen. Das Verwaltungsgericht Trier hat der Klage statt gegeben (Aktenzeichen 5 K 47/10.TR). Na toll! Genau das sind die Zeichen für unsere Kinder, die wir brauchen.

via Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz

Artikelbild „Spielplatz“ von Klaus Friese, lizensiert unter der CC BY-SA 2.0, das Bild wurde an den Rändern beschnitten

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